In der Faschingszeit müssen Anwohner laute Musik akzeptieren
15. Februar 2009
In der Karnevalszeit steigt besonders in den Hochburgen der Lärmpegel noch einmal um einiges an. Anwohner müssen dies jedoch als gegeben hinnehmen, denn schließlich sind die typischen Geräusche in ihrer ebenfalls üblichen Lautstärke am Rosenmontag und der Nacht auf den Karnevalsdienstag alles andere als unüblich. Gerade in Köln ist dies bereits seit einigen Jahrzehnte so und entsprechend hat auch das Amtsgericht in Köln geurteilt (Aktenzeichen 532 OWI 183/96). Laute Geräusche aus der Stereoanlage des Nachbarn oder auch durch Trommeln hervorgerufener Lärm gehören ebenfalls dazu und müssen hingenommen werden. Unklar bleibt zudem, ob es zu dieser Zeit überhaupt etwas gibt, das einer Nachtruhe irgendwie nahe kommt.
Auch ein weiteres Urteil bestärkt Karnevalfans in ihrer Feierlaune. Nach dem Urteil mit Aktenzeichen 5 U 279/01 muss Karnevalsmusik eher vom Nachbarn hingenommen werden als beispielsweise Techno- oder Diskomusik. Die Richter haben entschieden, dass diese Art der Musik weniger störend wirkt.
Aber nicht nur die Musik muss zu diesen Zeiten hingenommen werden. Nach einem weiteren Urteil muss beispielsweise auch mit verschüttetem Bier auf einer Treppe gerechnet werden. Kommt es zu einem Sturz und infolge dessen zu Verletzungen kann nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes in Köln (Aktenzeichen: 19 U 7/02) kein Schadensersatz verlangt werden. Gerade bei Massenveranstaltungen wie eben dem Karneval muss mit diesen Gefahren gerechnet werden.
Tags: Faschingszeit, laute Musik
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