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Rauchmelder gehören in alle Wohnungen

20. März 2009

Ratgeber

Freiwilligkeit und Vernunft statt Gesetze

(dmb) „Rauchmelder können Lebensretter sein. Sie gehören deshalb in alle Wohnungen“, erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, anlässlich des bundesweiten Rauchmeldertages am 13. März. „Wir setzen dabei auf Freiwilligkeit, Vernunft und Eigeninitiative. Rüstet der Vermieter die Wohnungen nicht selbst mit Rauchmeldern aus, sollten Mieter die 5 bis 10 Euro teuren Geräte selbst anschaffen. Gesetze und Verordnungen, Kontrollen und Überprüfungen oder Bußgelder brauchen wir nicht.“

Die Themen Brandschutz und Rauchmelder fallen in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Bisher haben sieben Bundesländer (Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Hessen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen) in ihren Landesbauordnungen eine Rauchmelderpflicht, insbesondere für Neubauten, verankert. Bestandswohnungen müssen nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes in fünf Ländern (Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Hessen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern) mit Rauchmeldern nachgerüstet werden. Hier gibt es Übergangsfristen, die zwischen Ende 2009 und 2014 enden.

„Wir wollen Sicherheit zu zumutbaren Bedingungen und keinen gesetzlichen Zwang, der mit Bürokratieaufwand verbunden ist, hohe Kosten für Installation, Montage, Wartung und Kontrolle nach sich zieht und neue Konflikte zwischen Mietern und Vermietern schürt“, sagte Siebenkotten. „Wir werden stattdessen in den nächsten Monaten verstärkt über die Sinnhaftigkeit von Rauchmeldern informieren und für ihren Einsatz werben.“

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