A A
RSS

Wohnungspolitische Herausforderung Nr. 1

23. März 2009

Ratgeber

Energetische Modernisierung der Bestände

(dmb) „Die energetische Modernisierung der Immobilienbestände ist für uns die wohnungspolitische Herausforderung Nr. 1 in den nächsten Jahren“, erklärte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, heute in Berlin. „Wenn jetzt keine klaren gesetzlichen Vorgaben zur Verbesserung der Energieeffizienz und zum verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien getroffen und attraktive Förderbedingungen garantiert werden, wird sich die Preisspirale insbesondere für fossile Brennstoffe immer schneller drehen und damit die Wohnkosten drastisch erhöhen. Gleichzeitig droht nach Auffassung der Internationalen Energieagentur (IEA) zum Ende des Jahrhunderts ein Klimaschutzdesaster. Dann könnte es in Hannover so warm sein wie in Marrakesch.“

Wohn- und Energiekosten
„Die durchschnittliche Wohnkostenbelastung ist in Deutschland im letzten Jahr auf 34 bis 36 Prozent angewachsen“, sagte Rips. Damit müssen Mieter heute mehr als ein Drittel ihres Nettoeinkommens für die beheizte Wohnung zahlen. Für einkommensschwächere Haushalte liegt die Kostenbelastung oft bei über 40 Prozent. Einer der Hauptgründe für die steigenden Wohnkosten sind die Energiekosten. Im Jahr 2008 lagen die Ölpreise in Jahresdurchschnitt 32 Prozent höher als im Vorjahr. Zwischenzeitlich betrug der Preisanstieg im Jahr 2008 bis zu 65 Prozent. In Folge der Ölpreisexplosion sind auch die Gaspreise kontinuierlich und stark angestiegen, im Jahresdurchschnitt um 10 Prozent.

„Die Heizkostenabrechnung für 2008 wird diese Preisentwicklung ausweisen. Ich rechne damit, dass hohe Nachzahlungen auf die Mieter zukommen werden“, prognostizierte der Mieterbund-Präsident.

„Vor allem dürfen wir uns nicht von den aktuellen Tiefpreisen beim Öl oder den Preissenkungen der Gasversorger blenden lassen“, warnte Rips. „Die Preise für fossile Brennstoffe werden wieder steigen. Schon für 2010 erwarten Experten der Internationalen Energieagentur Preise auf Rekordhöhe. Deshalb muss jetzt die energetische Modernisierung des Wohnungsbestandes unter Einbeziehung erneuerbarer Energien vorangetrieben werden.“

Forderungen des Deutschen Mieterbundes
Energetische Anforderungen und Vorgaben zum Einsatz erneuerbarer Energien richten sich zurzeit in erster Linie an den Wohnungsneubau. Damit unterfallen deutlich weniger als 200.000 Wohnungen jährlich den strengen Anforderungen zum Beispiel der Energieeinsparverordnung. Die Förderprogramme der Bundesregierung zur energetischen Sanierung der Wohnungsbestände sind richtig und notwendig. Über die CO2-Gebäudesanierungsprogramme werden jährlich etwa 265.000 Wohnungen modernisiert.

„Bei einem Bestand von fast 40 Millionen Wohnungen in Deutschland sind diese Modernisierungsmaßnahmen nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Wird im gleichen Tempo weiter modernisiert, schaffen wir die Energie- und Klimawende nie“, sagte Rips.

Stattdessen, forderte der Mieterbund-Präsident, muss der Gesetzgeber eindeutige und klare gesetzliche Vorgaben machen, dass auch die Wohnungsbestände energetisch saniert und auch hier erneuerbare Energien eingesetzt werden müssen. „Ziel muss es sein, bis zum Jahr 2020 Neubaustandards im Wohnungsbestand zu erreichen“, so Rips.

Daneben müssen die Förderprogramme der Bundesregierung ausgebaut werden. Zurzeit stehen über das CO2-Gebäudesanierungsprogramm 1,4 Milliarden Euro für energetische Modernisierungen zur Verfügung und 400 Millionen Euro für die energetische Sanierung von Großwohnsiedlungen.

„Energetische Modernisierungen und der Einsatz erneuerbarer Energien dienen unmittelbar dem Klimaschutz, helfen, CO2-Immissionen zu verringern. Deshalb ist es gerechtfertigt, die Kosten mit öffentlichen Mitteln abzufedern“, erklärte Mieterbund-Präsident Rips. „Wichtig ist, dass Vermieter verpflichtet werden, diese Fördermittel auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen, denn hierdurch wird der Umfang der zulässigen Mieterhöhungen beschränkt.“

Mieter haben keinen Rechtsanspruch auf Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen. Sie können bei der Anmietung ihrer Wohnung aber den energetischen Standard des Hauses zu einem Entscheidungsmaßstab machen.

„Seit dem 1. Januar 2009 müssen alle Vermieter einen Energieausweis vorlegen, wenn sie vermieten oder eine Wohnung bzw. das Haus verkaufen wollen. Von diesem Transparenzmittel müssen Mieter Gebrauch machen“, forderte Rips. „Nur dann werden mit Hilfe des Heizspiegels auch sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen angeschoben.“

Mietrechtliche Rahmenbedingungen
Immer wieder zu hörende Behauptungen, dass Mieterrechte oder ein so genanntes Investor-Nutzer-Dilemma energetische Modernisierungen verhindern, wies der Mieterbund-Präsident als falsch zurück. „Ob modernisiert wird oder nicht, entscheidet allein der Vermieter. Mieter haben praktisch keine Möglichkeit, sich zu wehren. Ob sie durch die energetische Sanierung Kosten sparen, ist nicht entscheidend“, so Rips.

Die These, dass energetische Sanierungen Mietern finanzielle Vorteile brächten, Vermieter dagegen nur Arbeit und Kosten hätten, stimmt nicht. Mieter zahlen die Kosten der Modernisierung. Der Vermieter kann 11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Ob sich die energetische Modernisierung für Mieter rechnet, spielt keine Rolle. „Deshalb muss sichergestellt werden, dass Mieter nicht mit unnötigen Modernisierungskosten belastet werden. Für einkommensschwache Haushalte benötigen wir ein System der sozialen Abfederung“, forderte Rips.

Diesen Immobilien Beitrag bookmarken:
  • services sprite Wohnungspolitische Herausforderung Nr. 1
  • services sprite Wohnungspolitische Herausforderung Nr. 1
  • services sprite Wohnungspolitische Herausforderung Nr. 1
  • services sprite Wohnungspolitische Herausforderung Nr. 1
  • services sprite Wohnungspolitische Herausforderung Nr. 1
  • services sprite Wohnungspolitische Herausforderung Nr. 1
  • services sprite Wohnungspolitische Herausforderung Nr. 1
  • services sprite Wohnungspolitische Herausforderung Nr. 1

Tags:


Weitere interessante Immobilien Beiträge:
  • » Keine doppelte Toleranzgrenze bei falschen Wohnflächen
  • » Mieteranspruch auf Mängelbeseitigung verjährt nicht
  • » Mieter haben Anspruch auf ausreichende Elektroversorgung
  • » Regelsätze für Hartz IV müssen neu berechnet werden
  • » Eigenbedarf für Nichte anerkannt


  • Hinterlassen Sie einen Kommentar