A A
RSS

Wohnpakt 2020 – Politik muss sich Herausforderungen stellen

5. Juni 2009

Immobilienwirtschaft

Mieterbund fordert 30 Milliarden Euro in den nächsten 10 Jahren
(dmb) „Die energetische Modernisierung von etwa 37 Millionen Wohnungen, die massive Ausweitung eines altengerechten und barrierearmen Wohnungsangebotes, die Verdoppelung des Neubaus, vor allem in Ballungszentren, die Sicherung tragbarer Mieten und die Fortführung integrierter Stadtentwicklungskonzepte werden die wichtigen und prägenden Themen in den nächsten zehn Jahren sein“, erklärte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, auf einer Pressekonferenz in Berlin knapp eine Woche vor Beginn des 63. Deutschen Mietertages in Leipzig. Er forderte einen ‚Wohnpakt 2020’, über den sich die Politik diesen Herausforderungen stellen soll. „Dazu gehören die Definition klarer Zielvorgaben, die Bestimmung eines ordnungspolitischen Rahmens und die Schaffung finanzieller Anreize. Bis zum Jahr 2020 werden nach unserer Schätzung 30 Milliarden Euro benötigt. Sie wären auf jeden Fall gut angelegt. Solche Investitionen schaffen und sichern ortsnahe Arbeitsplätze und führen zu Steuereinnahmen.“

Wohnpakt 2020 – Wegweiser aus der Krise
Wohnungspolitik ist auch Wirtschafts- und Konjunkturpolitik. Sie gibt einerseits die Antwort auf Klimaschutzprobleme, demografische Entwicklungen, steigende Wohnkosten sowie Wohnungsengpässe bzw. –leerstände. Gleichzeitig kommt der Wohnungspolitik aber eine wichtige Multiplikatorenwirkung zu. „Eine Milliarde Euro Investitionen im Gebäudebereich sichern und schaffen 20.000 bis 25.000 Arbeitsplätze für ein Jahr“, sagte Rips.

Wohnpakt 2020 ist energetische Modernisierung
„Die wichtige und sinnvolle energetische Modernisierung darf vor dem Wohnungsbestand nicht halt machen“, forderte der Mieterbund-Präsident. Die strengen Anforderungen der Energieeinsparverordnung beispielsweise gelten für den Neubau, damit letztlich aber nur für weniger als 175.000 Wohnungen im Jahr. Über die CO2-Gebäudesanierungs-programme werden jährlich etwa 265.000 Wohnungen saniert. Bei 37,2 Millionen bewohnten Wohnungen in Deutschland sind die bisher auf den Weg gebrachten energetischen Modernisierungen damit nur „ein Tropfen auf den heißen Stein“.

„Wir fordern, dass der Gesetzgeber konkrete Vorgaben für den Wohnungsbestand festlegt, mit denen der Primärenergiebedarf letztlich auf den heutigen Neubaustandard gesenkt wird“, sagte Rips. „Wichtig ist, dass an diese Vorgaben auch Sanktionen geknüpft werden, wenn sie zum Beispiel bis zum Jahr 2020 nicht umgesetzt werden.“ Denkbare Sanktionen sind eine CO2-Abgabe, Modernisierungsgebote oder für Mieter ein 15-prozentiges Kürzungsrecht der Heizkosten.

„Vermietern kommt bei der energetischen Modernisierung und dem verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien eine erhebliche Verantwortung zu. Sie sind aber keinesfalls Opfer eines ‚Nutzer-Investor-Dilemmas“, erklärte Rips. Die Erhöhung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand ist auch im Interesse der Vermieter. Wer heute nicht in die energetische Verbesserung seiner Wohnungsbestände investiert, wird morgen nicht mehr marktfähig sein und im Wettbewerb um den Mieter als Kunden unterliegen. Falsch ist zudem die These, der Mieter hätte den Nutzen der Modernisierung und der Vermieter trage die Kosten. Die Kosten tragen die Mieter. Vermieter sind berechtigt, 11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufzuschlagen. In den meisten Fällen übersteigt die Mieterhöhung die mögliche Einsparung bei den Heizkosten. „Wenn es ein Dilemma gibt, dann das, dass die Wohnung für viele Mieter nach der energetischen Modernisierung teurer wird, weshalb einkommensschwächere Haushalte sich modernisierte Wohnungen oft nicht mehr leisten können“, erklärte Rips.

Als Anreiz für Vermieter, zur Finanzierung der Modernisierungskosten und damit zur Begrenzung möglicher Mieterhöhungen sind öffentliche Fördermaßnahmen unverzichtbar. Sie müssen, wie zum Beispiel das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, verstetigt und ausgebaut werden. „Bis zum Jahr 2020 sind 2 Milliarden Euro im Jahr bereitzustellen“, sagte Rips. „Wichtig ist, sicherzustellen, dass diese Förderung von Vermietern auch abgerufen wird. Wenn nicht, müssen Mieter bei der Berechnung der Modernisierungs-mieterhöhung so gestellt werden, als wenn die Modernisierung öffentlich gefördert worden wäre.“

Wohnpakt 2020 heißt altengerechte und barrierearme Wohnungen
Die Wohnungsbestände müssen der demografischen Entwicklung angepasst werden. Die Alterung unserer Gesellschaft erfordert die massive Ausweitung eines altersgerechten und barrierearmen Wohnungsangebotes. Heute sind etwa zwei Drittel des Wohnungs-bestandes älter als 30 Jahre und ein Viertel der Wohnungen sogar älter als 60 Jahre. Insbesondere hier besteht akuter Handlungsbedarf.

„Nach unserer Schätzung ist heute höchstens ein Prozent der Wohnungen auf die spezifischen Bedürfnisse älterer Menschen ausgerichtet. Ziel muss es sein, diesen Anteil in den nächsten Jahren bis auf zehn Prozent zu erhöhen“, forderte der Mieterbund-Präsident. Vermieter, die ein altersgerechtes und barrierearmes Wohnungsangebot schaffen, werden künftig am Wohnungsmarkt im Wettbewerb um Mieter einen Vorteil haben. Gleichwohl ist die öffentliche Förderung derartiger Wohnungsanpassungen unverzichtbar. Das gilt auch in den Fällen, in denen Mieter ihren Rechtsanspruch auf Wohnungsanpassung selbst verwirklichen und umsetzen wollen. 300 Millionen Euro müssen hier in den nächsten Jahren bereitgestellt werden.

Wohnpakt 2020 ist Neubauförderung
Wohnungsneubau und Wohnungsbaugenehmigungszahlen haben einen Rekordtiefstand erreicht. Auf Wohnungsteilmärkten, vor allem in Ballungszentren und Universitätsstädten, werden die Wohnungsengpässe immer größer, wird Wohnungsneubau dringend benötigt.

„Wir brauchen mindestens 200.000 Neubauwohnungen mehr, als zuletzt gebaut wurden. Wissenschaftler schätzen den aktuellen Neubaubedarf auf 400.000 Wohnungen im Jahr“, sagte Rips.

Die aktuellen Neubauzahlen für 2008 liegen aber deutlich unter 200.000, und 2009 werden noch einmal weniger gebaut werden. Das reicht nicht aus, um Wohnungsmangel zu verhindern. Wenn die Politik hier nicht eingreift, drohen in den Ballungszentren höhere Mieten, soziale Spannungen und eine erhöhte Kostenbelastung der Sozialsysteme.

„Wichtig ist, die Förderinstrumente auf die wirklichen Bedarfsgebiete zu konzentrieren. „Wir wollen nicht wie früher nach dem Gießkannenprinzip fördern, sondern wir fordern eine Neuorientierung der Förderinstrumente. Denkbar sind Zulagensysteme, regional differenzierte Abschreibungsmöglichkeiten oder ähnliche Maßnahmen“, erklärte der Mieterbund-Präsident. Wichtig ist, dass da gefördert wird, wo tatsächlich Neubaubedarf besteht.

Wohnpakt 2020 heißt tragbare Wohnkosten
Die Wohnkostenbelastung lag zuletzt bei durchschnittlich 34 Prozent. Damit müssen Mieter in Deutschland mehr als ein Drittel ihres verfügbaren Nettoeinkommens für die beheizte Wohnung zahlen. Für einkommensschwächere Haushalte liegt die Kostenbelastung schon häufig bei 40 Prozent und mehr. Die Wohnkosten werden weiter steigen, wenn sich die Energiepreise und damit die Heizkosten wieder verteuern. Vor allem wird Wohnen aber auch durch die notwendigen und sinnvollen energetischen Modernisierungen teurer werden.

„Nicht alle Mieter sind arm. Deshalb können belastbare Mieterhaushalte im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten einen Teil der Folgekosten der energetischen Modernisierung durchaus mittragen. Viele Mieter mit geringem Einkommen leben aber in energetisch stark sanierungsbedürftigen Gebäuden. Hier müssen die Wohnkosten und die Modernisierungsfolgen sozial abgefedert werden“, forderte Mieterbund-Präsident Rips.

ALG II und Wohngeld müssen angepasst werden. Insbesondere aber auch für Haushalte, die nur unwesentlich oberhalb der Einkommensgrenzen von ALG II oder Wohngeld liegen, muss es Hilfen geben, die untragbare Belastungen auffangen.

„Wir schlagen hier ein Klimawohngeld vor. Das bedeutet, für Wohnungen, die energetisch modernisiert oder neu gebaut wurden, sind die Miethöchstbeträge im Wohngeldgesetz anzuheben. Daneben sind die Einkommensgrenzen im Rahmen des Wohngeldgesetzes heraufzusetzen“. so Rips.

Wohnpakt 2020 ist Stadtentwicklungspolitik
Stadtentwicklungsprozesse sind eng verbunden mit den von der Bundesregierung aufgelegten Programmen Soziale Stadt, dem Stadtumbau West und dem Stadtumbau Ost. „Diese Programme sind fortzuführen und zu verstetigen“, fordert Rips.

Neben einem wachsenden Neubaubedarf in vielen Ballungsgebieten gibt es in Deutschland wachsende Wohnungsleerstände in Folge des demografischen und wirtschaftlichen Strukturwandels. Gerade hier ist das Thema „Qualitätssicherung der Wohnungen in den Städten“ wichtig. Notwendig sind integrierte Stadtentwicklungs-konzepte, mit denen soziale, städtebauliche und wohnungsmarktbezogene Zielsetzungen verfolgt werden können. Hierzu gehört auch, dass die Aufwertung von Stadtteilen und Straßenzügen und Teilabrissen zusammengeführt werden. An der Entwicklung und Fortschreibung ganzheitlicher Stadtentwicklungskonzepte sind die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen. Partizipation vor Ort ist ein Kernelement unserer demokratischen Ordnung. Im Ergebnis geht es darum, dass unsere Städte Wohnort für alle Bevölkerungsgruppen und Bevölkerungsschichten, unabhängig von Einkommen, Vermögen, Alter und Ethnie bleiben.

Diesen Immobilien Beitrag bookmarken:
  • services sprite Wohnpakt 2020 – Politik muss sich Herausforderungen stellen
  • services sprite Wohnpakt 2020 – Politik muss sich Herausforderungen stellen
  • services sprite Wohnpakt 2020 – Politik muss sich Herausforderungen stellen
  • services sprite Wohnpakt 2020 – Politik muss sich Herausforderungen stellen
  • services sprite Wohnpakt 2020 – Politik muss sich Herausforderungen stellen
  • services sprite Wohnpakt 2020 – Politik muss sich Herausforderungen stellen
  • services sprite Wohnpakt 2020 – Politik muss sich Herausforderungen stellen
  • services sprite Wohnpakt 2020 – Politik muss sich Herausforderungen stellen

Tags: ,


Weitere interessante Immobilien Beiträge:
  • » Bezahlbare Wohnungen in Ballungsgebieten fehlen
  • » Bauminister Ramsauer legt Bericht zur Wohnungs- und Immobilienwirtschaft vor
  • » Haus & Grund verlässt Spitzenverband der Immobilienwirtschaft
  • » Verbraucherschutzministerin stützt Mieterbund
  • » CSU gegen Mietrechtsverschlechterungen


  • Hinterlassen Sie einen Kommentar