“Der Mietspiegel soll dazu dienen, das Mietpreisgefüge im nichtpreisgebundenen Wohnungsbestand den Anbietern und Nachfragern von Wohnraum möglichst transparent zu machen, um
- Streit zwischen Mietvertragsparteien, der sich aus Unkenntnis des Mietpreisgefüges ergeben kann, zu vermeiden,
- den einzelnen Betroffenen die Kosten der Beschaffung und Bewertung von Informationen über Vergleichsmieten im Einzelfall möglichst zu ersparen,
- den Gerichten in Streitfällen Orientierungsgrundlagen zu liefern.”
(Auszug aus den “Hinweisen zur Aufstellung von Mietspiegeln” Anh. 1 zu § 2 MHG)
Für das Bamberger Umland ist kein Mietspiegel erstellt.
Aktueller Mietspiegel der Stadt Bamberg – Fortschreibung 2002!! (in Euro)
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Weitere Informationen:
Stadt Bamberg
Heinrichsdamm 1
96047 Bamberg
Tel.: 0951-871186
Fax: 0951-871181
EMail: wohnungsamt[at]stadt.bamberg.de
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