Mieter zur Duldung von behördlich angeordneten Baumaßnahmen verpflichtet
Vermieter muss keine dreimonatige Ankündigungspflicht einhalten (dmb) Führt der Vermieter bauliche Maßnahmen aufgrund behördlicher Anordnung durch, muss der Mieter dies dulden. Er kann nicht – wie bei Modernisierungsmaßnahmen – verlangen, dass die Arbeiten mindestens drei Monate vorher schriftlich angekündigt werden (BGH VIII ZR 110/08). „Die Entscheidung ist nachvollziehbar und entspricht dem Wortlaut des Gesetzes, Paragraph [...]


Dienstag, März 10, 2009
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