Keine doppelte Toleranzgrenze bei falschen Wohnflächen
Bundesgerichtshof gibt Mietern Recht (dmb) „Es kann keine doppelte Toleranzgrenze bei falschen Wohnflächenangaben geben. Deshalb ist das Urteil richtig. Der Bundesgerichtshof bestätigt seine bisherige, langjährige Rechtsprechung. Ist die gemietete Wohnung tatsächlich über zehn Prozent kleiner, als im Mietvertrag angegeben, hat die Wohnung einen Mangel. Auch ‚ca.-Angaben’ im Mietvertrag rechtfertigen nicht Abweichungen von weiteren fünf Prozent“, [...]


Mittwoch, März 10, 2010
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